Infos vom Stadtverband | 3.5.2021

Sehr geehrter Vereinsvorstand, sehr geehrte Gartenfreunde,

mit dem Start in die neue Gartensaison haben wir erneut Veranlassung, auf bestehende Regelungen hinzuweisen:

  1. CORONA Unsere Kleingärten sind weiterhin ein wichtige Orte, um die Freizeit sinnvoll zu verbringen, die eigene Wohnung zu verlassen und sich im Freien und gleichzeitig in einem geschützten Bereich aufhalten zu können. Beachten Sie, solange die Sieben-Tage-Inzidenz weiter über 100 liegt, sind private Zusammenkünfte nur zwischen Angehörigen eines Hausstandes mit einer weiteren Person zulässig. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres, die zum Haushalt gehören, werden dabei nicht mitgezählt. Zwischen 22 und 5 Uhr gilt eine Ausgangssperre.
  2. Das Verbrennen von Grünschnitt und Abfällen aller Art ist im Kleingarten gem. Punkt 6.3 Rahmenkleingartenordnung grundsätzlich verboten.
  3. Vor Errichten oder Verändern von Bauwerken (Laube, Gewächshaus, Frühbeetkästen und Hochbeete, Feuchtbiotop, Rankgerüst, Kompostanlage, Spielgeräte, Einfriedung, …) muss die schriftliche Zustimmung des Vorstandes vorliegen. Beachten Sie bei allen Vorhaben, ein Mindestabstand von einem Meter zur Gartengrenze ist immer einzuhalten.
  4. Transportable Badebecken können mit Zustimmung des jeweiligen Vereinsvorstandes aufgestellt werden, wenn sie ein Fassungsvermögen von max. 3m³ und eine Höhe von 60cm nicht überschreiten. Sie dürfen nur ohne chemische Zusätze genutzt werden. Beachten Sie mögliche behördliche oder vereinsinterne Einschränkungen bei der Wasserentnahme (Trinkwasserleitung oder Brunnen) aufgrund anhaltender Trockenheit. Das Wasser ist bei Wasserwechsel bzw. bei Saisonende ordnungsgemäß zu entsorgen, das Becken abzubauen.
  5. Jeder Pächter und seine Gästen haben sich so zu verhalten, dass Gartennachbarn und Anwohner nicht gestört werden. Insbesondere ist jegliche Rauchbelästigung beim Grillen oder dem Betreiben einer Feuerschale zu vermeiden, ebenso eine Geräuschbelästigung während der Ruhezeiten (Polizeiverordnung und Kleingartenordnung).

Mit freundlichen Grüßen

Frank Hoffmann

1. Vorsitzender

Stadtverband „Dresdner Gartenfreunde“ e.V.

Enderstraße 59 | Haus B, 01277 Dresden

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