Sehr geehrte Vereinsmitglieder
Der Bundestag hat 2019 das Gesetz zur Grundsteuerreform beschlossen. Dies betrifft alle Flurstücke, sowohl im Vereins- oder Verbandseigentum befindliche als auch vom Verband oder Vereinen gepachtete Gartengrundstücke.
Aus diesem Grund haben wir als Pächter den Auftrag erhalten unsere Lauben (incl. Anbauten und überdachtem Freisitz) zu erfassen. Dazu steht das folgende Erfassungsformular zur Verfügung, welches durch den Vorstand mit der Gemarkung/Flurstücknummer ergänzt wird. Freistehende Zweit- und Drittbauwerke werden nicht erfasst.
Bitte geben Sie das ausgefüllte Formular mit eingetragener Parzellennummer und Unterschrift bis zum 21.08.2022 beim Vorstand ab.
Die Daten aus dem Formular werden an den Stadtverband weitergeleitet, der
dann die Weitermeldung an das Finanzamt übernimmt.
Wenn Sie Fragen haben stehen wir gerne für Sie zur Verfügung.